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Usbekistan Business Blog | UZ2B Beratung

IT Park Usbekistan: Resident werden in 2026

IT Park Usbekistan: Resident werden in 2026 — Vollständiger Leitfaden für ausländische Unternehmen

Lesezeit: ~12 Minuten| Aktualisiert: Mai 2026

Der IT Park Usbekistan ist eines der attraktivsten Steuerregime in Zentralasien: null Steuern bis 2040, vereinfachte Beschäftigung ausländischer Fachkräfte und ein eigenes IT-Visum. Unternehmer aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, der Türkei und Südkorea sehen im IT Park zunehmend ein zentrales Instrument für den Markteintritt in Usbekistan.

Für Mittelständler aus der DACH-Region ist das besonders relevant: Im Vergleich zur deutschen Gesamtsteuerbelastung von 30–45 % bietet der IT Park mit null Steuern eine außergewöhnliche Alternative — bei gleichzeitig bestehendem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland bzw. Österreich und Usbekistan.

Doch ab April 2026 gelten neue Regeln — und die sollten Sie kennen, bevor Sie Ihren Antrag stellen.

📋 Kurzüberblick

•Gegründet: 2019, staatlich unterstützte Initiative

•Körperschaftsteuer: 0 % bis 2040

•Mehrwertsteuer (MwSt): 0 % bis 2040

•Lohnsteuer (Mitarbeiter): 0 % bis 2040

•Vermögensteuer: 0 % bis 2040

•Zölle auf Ausrüstung: 0 %

•Monatliche IT-Park-Gebühr: 1 % des Umsatzes des Residents

•Bearbeitungszeit des Antrags: 15 Werktage

•Virtuelles Büro: nur wenn der Geschäftsführer usbekischer Staatsbürger ist

•Mindest-Exportanteil: 50 % des Umsatzes aus 2+ Ländern (ab Apr. 2026: 20 % für alle)

🎯 Was die IT-Park-Ansässigkeit bietet

Steuerbefreiungen

•Körperschaftsteuer — 0 %

•Mehrwertsteuer (MwSt) — 0 %

•Lohnsteuer für Mitarbeiter — 0 %

•Vermögensteuer — 0 %

•Zölle auf Ausrüstung — 0 %

•Alle Vergünstigungen sind gesetzlich bis 2040 verankert — kein jährlicher Genehmigungsvorbehalt

💡 Zum Vergleich: In Deutschland beträgt die effektive Steuerlast für GmbHs typischerweise 30–45 %. In Österreich liegt die Körperschaftsteuer bei 24 %. Im IT Park Usbekistan: 0 %. Bei einem Team von 10 Mitarbeitern ergibt sich allein aus dem Wegfall der Lohnnebenkosten eine Ersparnis von 15.000–30.000 US-Dollar pro Jahr.

Operative Vorteile

•Ausländische Fachkräfte können ohne Arbeitserlaubnis eingestellt werden

•Gehälter für ausländische Mitarbeiter in Fremdwährung — direkt auf internationale Bankkonten

•IT-Visum für 3 Jahre, verlängerbar ohne Ausreise aus Usbekistan

•Kostenloser Büroraum für 12 Monate (Zero-Risk-Programm für ausländische Unternehmen)

•Erstattung von bis zu 15 % der Gehaltskosten für usbekische Mitarbeiter

•Erstattung von 50 % der Rekrutierungs- und Schulungskosten

•Recht, das IT-Park-Markenzeichen auf Dokumenten und Marketingmaterialien zu verwenden

•Virtueller Firmensitz (unter Bedingungen — siehe Einschränkungen)

📋 Voraussetzungen für die Ansässigkeit

Drei Grundvoraussetzungen

1. Das Unternehmen muss als juristische Person in Usbekistan eingetragen sein

2. Die Tätigkeiten müssen der genehmigten Liste der erlaubten Aktivitäten für IT-Park-Mitglieder entsprechen

3. Ein Geschäftsplan im vorgeschriebenen Format muss eingereicht werden

Exportumsatz-Anforderung (aktualisiert 2024–2026)

Für Dienstleistungsunternehmen, die internetbasierte Leistungen erbringen, gelten zusätzliche Bedingungen:

•Mindestens 50 % des Jahresumsatzes müssen aus dem Export stammen

•Der Export muss in mindestens 2 Länder erfolgen

⚠️ Wichtig: Ab 1. April 2026 gilt eine neue allgemeine Anforderung — alle Residents müssen mindestens 20 % ihres Umsatzes aus dem Export erzielen (bis 2027 steigt dieser Anteil auf 35 %). Unternehmen, die ausschließlich auf den Inlandsmarkt ausgerichtet sind, verlieren ihre Vergünstigungen.

Erlaubte Tätigkeiten (wesentliche Kategorien)

•Softwareentwicklung für jede Plattform

•Entwicklung von Computerspielen

•Softwareimplementierung, Support und Schulungsdienstleistungen

•Datenverarbeitung mit eigener Software

•Multimedia- und Designdienstleistungen

•IT-Outsourcing und Business Process Outsourcing (BPO)

•Venture-Finanzierung im IT-Bereich

•E-Sport

•Entwicklung automatisierter Managementsysteme

•Internetbasierte Dienstleistungsunternehmen mit Export in 2+ Länder

⚠️ Einschränkungen und wichtige Fallstricke

1. Virtuelles Büro — das Haupthindernis für Ausländer

Dies ist die häufigste Hürde für ausländische Unternehmer. Der IT Park stellt eine virtuelle Geschäftsadresse nur unter einer einzigen Bedingung zur Verfügung:

❌ Das virtuelle IT-Park-Büro ist NUR verfügbar, wenn der Geschäftsführer (CEO) usbekischer Staatsbürger ist.

Ist ein Ausländer der Geschäftsführer, entfällt die Möglichkeit eines virtuellen Büros. In diesem Fall benötigen Sie eine der folgenden Alternativen:

•Einen usbekischen Staatsbürger als Geschäftsführer ernennen

•Ein physisches Büro in Taschkent anmieten (Coworking ab ca. 100–300 USD/Monat)

•Einen EOR-Dienst (Employer of Record) nutzen, der als formeller Arbeitgeber auftritt

2. Neue Einschränkungen ab April 2026 — wer ausgeschlossen wurde

Ab dem 1. April 2026 wurden folgende Kategorien aus der IT-Park-Ansässigkeit ausgeschlossen:

•Zahlungsorganisationen — Click, Payme, Paynet, Oson und ähnliche

•Mikrofinanzorganisationen — ZoodPay, Alif, Zoomrad und andere

•Digitale Plattformen, die staatliche und Finanzdienstleistungen für Einzelunternehmer anbieten

💡 Die Logik der Änderungen: Der Staat ist der Ansicht, dass Fintech und Zahlungssysteme in 8 Jahren von Startups zu profitablen Unternehmen herangewachsen sind und keine Förderung mehr benötigen. Der IT Park verlagert seinen Fokus auf exportorientierte IT-Unternehmen.

3. Einschränkungen beim Tätigkeitsbereich

Residents sind verpflichtet, ausschließlich im Rahmen des bei der Aufnahme genehmigten Geschäftsplans zu operieren. Eine Änderung der Tätigkeitsausrichtung erfordert eine erneute Genehmigung durch den IT Park.

4. Monatliche Gebühr von 1 %

Der IT Park erhebt eine monatliche Gebühr von 1 % des Umsatzes des Residents. Dies ist keine Steuer — es ist eine Teilnahmegebühr am Ökosystem. Angesichts der null Steuern auf alles andere sind dies die minimalen Kosten für sämtliche Vergünstigungen.

📊 IT Park vs. Vereinfachtes Steuersystem — Vergleich

Standard-GmbH (USN) vs. GmbH im IT Park:

•Hauptsteuer: 1 % des Umsatzes → 0 % (1 % IT-Park-Gebühr)

•MwSt: keine → 0 %

•Körperschaftsteuer: keine (unter USN) → 0 %

•Lohnsteuer (Mitarbeiter): 12 % →0 %

•Sozialabgabe (Arbeitgeber): 12 % der Lohnsumme → 0 %

•Zölle auf Ausrüstung: Standardzölle → 0 %

•Ausländer ohne Arbeitserlaubnis: ❌ nein → ✅ ja

•Gehalt in Fremdwährung: eingeschränkt → ✅ ja

•IT-Visum (3 Jahre): ❌ nein →✅ ja

•Exportumsatz-Anforderung: keine →20–50 % des Umsatzes

•Virtuelles Büro: nicht verfügbar → nur mit usbekischem GF

•Dauer der Vergünstigungen: jährlich variabel → bis 2040 festgeschrieben

✅ Fazit: Für ein IT-Unternehmen mit Exportumsatz ist der IT Park deutlich vorteilhafter — insbesondere durch die Null-Lohnsteuer und Null-Sozialabgaben. Bei einem Team von 10 Mitarbeitern ergibt sich allein bei den Beschäftigungssteuern eine Ersparnis von 15.000–30.000 USD pro Jahr.

🌍 Muss man nach Taschkent umziehen?

Nein. Ein Umzug ist nicht erforderlich.

Ein Unternehmer aus Hamburg, London oder Istanbul gründet eine GmbH in Usbekistan — ferngesteuert per notariell beglaubigter Vollmacht. Er ernennt einen usbekischen Staatsbürger als Geschäftsführer oder mietet ein kleines Büro. Er erhält IT-Park-Ansässigkeitsstatus. Und dann arbeitet er wie gewohnt von seiner Heimatstadt aus weiter.

✅ Eine physische Präsenz in Usbekistan ist weder für den Betrieb noch für die Steuervorteile erforderlich. Der IT Park verpflichtet Residents nicht, sich in Taschkent aufzuhalten.

•Gründer lebt in Hamburg und führt das Unternehmen ferngesteuert

•Entwickler arbeiten aus Indien, Osteuropa, Südostasien

•Unternehmen in Usbekistan registriert — IT-Park-Resident

•Kunden aus den USA, EU, Asien zahlen auf das usbekische Bankkonto

•Körperschaftsteuer — 0 %. Lohnsteuer — 0 %. MwSt — 0 %.

•Dividenden werden nach Deutschland zum reduzierten DBA-Satz ausgeschüttet

⚠️ Wichtiger Vorbehalt: Wenn der Gründer in Deutschland lebt und das Unternehmen faktisch von Deutschland aus leitet, kann das Finanzamt das Unternehmen nach dem 'Ort der Geschäftsleitung' als deutsches Steuersubjekt einordnen (Betriebsstätte-Regelung). Das bedeutet nicht, dass die Struktur nicht funktioniert — es bedeutet, dass sie richtig aufgesetzt sein muss. UZ2B übernimmt die usbekische Seite der Gleichung.

🔢 Schritt-für-Schritt-Prozess: So werden Sie Resident

Schritt 1 — GmbH in Usbekistan gründen (1–3 Tage)

•Firmenname wählen

•PINFL (persönliche Identifikationsnummer) für Gründer und Geschäftsführer beantragen

•EDS (elektronische digitale Signatur) einrichten

•Antrag online über my.gov.uz einreichen

•Staatliche Registrierungsgebühr entrichten — ca. 300 USD für Nicht-Ansässige

•Registrierungsbescheinigung erhalten

💡 Die GmbH-Registrierung kann ferngesteuert per notariell beglaubigter Vollmacht durchgeführt werden. UZ2B übernimmt den gesamten Prozess. Für Unternehmer aus Deutschland und Österreich: Die Vollmacht wird beim deutschen bzw. österreichischen Notar beglaubigt und mit Apostille versehen.

Schritt 2 — Geschäftsplan erstellen

Der Geschäftsplan für den IT Park muss folgendes enthalten:

•Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung

•Zielmärkte (Exportmärkte müssen ausdrücklich aufgeführt werden)

•Geplanter Umsatz und Exportanteil

•Personalstruktur und Qualifikationen

•Technologie-Stack und Infrastruktur

Schritt 3 — Antrag über my.it-park.uz einreichen

•Auf dem Portal my.it-park.uz registrieren

•Mit der EDS des Unternehmens einloggen

•Antrag auf Ansässigkeitsstatus ausfüllen

•Geschäftsplan und Begleitdokumente hochladen

Schritt 4 — Antragsbearbeitung (15 Werktage)

Der IT Park bearbeitet den Antrag innerhalb von 15 Werktagen. In diesem Zeitraum können Anfragen nach zusätzlichen Unterlagen oder Erläuterungen zum Geschäftsplan eingehen.

Schritt 5 — Ansässigkeitsstatus und Steuervorteile werden aktiviert

Nach der Genehmigung:

•Ein Vertrag mit dem IT Park wird unterzeichnet

•Steuervorteile gelten ab dem ersten Tag des auf die Statuserteilung folgenden Monats

•Das Unternehmen erhält das Recht auf ein virtuelles Büro (wenn der GF usbekischer Staatsbürger ist)

•Das IT-Visum-Programm wird für ausländische Fachkräfte freigeschaltet

🛂 IT-Visum — Was ist das und wer kann es beantragen

Das IT-Visum ist ein spezielles Mehrfacheinreisevisum für ausländische Fachkräfte und Investoren, die mit IT-Park-Resident-Unternehmen verbunden sind.

Wer kann ein IT-Visum beantragen

•Ausländische IT-Fachkräfte, die bei einem Resident-Unternehmen beschäftigt sind

•Investoren, die mindestens 10.000 USD in ein Resident-Unternehmen investiert haben

•Gründer und Geschäftsführer von Resident-Unternehmen

•Ausländische Professoren im IT-Bereich (PhD, DSc)

•Familienangehörige aller oben genannten Kategorien

Vorteile des IT-Visums

•Mehrfacheinreise für bis zu 3 Jahre, verlängerbar ohne Ausreise aus Usbekistan

•Zugang zu Gesundheits- und Bildungsleistungen zu gleichen Bedingungen wie usbekische Staatsbürger

•Aufenthaltsrecht in jeder Region ohne erneute Registrierungspflicht

•Recht auf Erwerb von Immobilien jedes Wertes

🇩🇪🇦🇹 Besonderer Hinweis für Deutschland und Österreich

Usbekistan hat mit Deutschland und Österreich jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Das bedeutet:

•Dividenden die aus Usbekistan nach Deutschland oder Österreich ausgeschüttet werden, unterliegen einem reduzierten Quellensteuersatz von 5–15 % statt des regulären Satzes

•Gewinne des IT-Park-Unternehmens werden in Usbekistan besteuert (0 % Körperschaftsteuer) — nicht in Deutschland

•Zur Anwendung des reduzierten DBA-Satzes ist eine Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen bzw. österreichischen Finanzamts erforderlich

💡 Praxishinweis: Die Ansässigkeitsbescheinigung stellt in Deutschland das zuständige Wohnsitz-Finanzamt aus. In Österreich ist das zuständige Finanzamt der Ansprechpartner. Die Bescheinigung muss beim usbekischen Kreditinstitut vorgelegt werden, bevor Dividenden ausgeschüttet werden.

FAQ — Häufig gestellte Fragen

Kann ein ausländisches Unternehmen IT-Park-Resident werden, ohne eine GmbH in Usbekistan zu gründen?

Nein. Nur in Usbekistan eingetragene juristische Personen können IT-Park-Residents werden.

Ich möchte selbst Geschäftsführer meiner GmbH im IT Park sein — ist das möglich?

Ja, ein ausländischer Staatsbürger kann Geschäftsführer sein. In diesem Fall stellt der IT Park jedoch kein virtuelles Büro zur Verfügung — Sie benötigen einen physischen Standort. Möglichkeiten: Coworking (ca. 100–300 USD/Monat) oder ein Büro im IT-Park-Gebäude selbst.

Kann ich als IT-Park-Resident aus Deutschland oder Österreich ferngesteuert arbeiten?

Ja. Viele Residents führen ihr Unternehmen aus dem Ausland. Der IT Park schreibt keine physische Anwesenheit vor. Für die Firmenadresse benötigen Sie jedoch entweder ein physisches Büro oder einen usbekischen Geschäftsführer.

Wir sind ein Fintech-Unternehmen — können wir nach April 2026 IT-Park-Resident werden?

Das hängt vom Geschäftsmodell ab. Zahlungssysteme die auf den Inlandsmarkt ausgerichtet sind, wurden ausgeschlossen. Ein Fintech-Unternehmen mit exportorientierten Produkten kann jedoch einen Antrag stellen — vorausgesetzt, die 50-%-Exportumsatz-Anforderung wird erfüllt.

Was kostet die IT-Park-Ansässigkeit?

Es gibt keine direkte Gebühr für den Ansässigkeitsstatus selbst. Die wesentlichen Kosten sind: GmbH-Gründung (ca. 300 USD für Nicht-Ansässige), PINFL und EDS (ca. 3–30 USD), Erstellung des Geschäftsplans sowie die laufende monatliche IT-Park-Gebühr von 1 % des Umsatzes.

Wann treten die Steuervorteile in Kraft?

Die Vorteile gelten ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Statuserteilung folgt. Wird der Antrag am 15. Mai genehmigt — gelten die Vorteile ab dem 1. Juni.

Was geschieht, wenn der Exportanteil unter 20 % fällt?

Für größere Unternehmen erhöht sich die monatliche Gebühr an den IT Park. Bei systematischer Nichteinhaltung kann der Ansässigkeitsstatus widerrufen werden. Wir empfehlen, von Beginn an eine klare Exportstrategie zu entwickeln.

Gilt der IT Park nur in Taschkent?

Nein. Der IT Park ist auf ganz Usbekistan ausgeweitet worden. Ein Unternehmen in jeder Region kann die IT-Park-Ansässigkeit beantragen — es gibt keine Beschränkung auf Taschkent.

🤝 Wie UZ2B Ihnen beim IT-Park-Beitritt hilft

Wir begleiten ausländische Unternehmer auf jedem Schritt des Weges:

•GmbH-Gründung in Usbekistan — ferngesteuert in 1–3 Tagen

•PINFL und EDS für Gründer und Geschäftsführer

•Erstellung des Geschäftsplans nach den IT-Park-Anforderungen

•Antragstellung über my.it-park.uz und Kommunikation mit der Verwaltung

•Lösung der Geschäftsführer- und Firmensitzfrage

•IT-Visum-Beantragung für ausländische Fachkräfte

•Laufende Buchhaltung und Steuercompliance für IT-Park-Residents

Arbeitssprachen: Deutsch, Englisch, Russisch, Türkisch, Hindi

Fernbetreuung: vollständig möglich — Sie können sich in Deutschland, Österreich oder der Schweiz befinden

👉 Kostenlose Erstberatung: uz2b.uz

Fazit

Der IT Park Usbekistan ist für ausländische IT-Unternehmen mit exportorientiertem Geschäftsmodell ein ernstzunehmend attraktives Instrument. Null Steuern bis 2040, vereinfachte Beschäftigung ausländischer Fachkräfte und das IT-Visum machen Usbekistan gegenüber anderen Jurisdiktionen in der Region wettbewerbsfähig.

Für Unternehmer aus Deutschland und Österreich bieten das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen und die staatliche Handelsförderung (BVMW, GTAI, ABA) zusätzliche Planungssicherheit bei der steuerlichen Gestaltung.

Weiterführende Artikel:

•Steuern in Usbekistan für Ausländer: Vollständiger Leitfaden →

•Firmengründung in Usbekistan für Ausländer →

•Top 10 Importsektoren in Usbekistan: Geschäftsmöglichkeiten →

Autor: UZ2B-Team| Aktualisiert: Mai 2026 |uz2b.uz