Steuerreform in Usbekistan: Was sich ab dem 1. Juni 2026 geändert hat
Lesedauer: ~10 Min. | Veröffentlicht: Juni 2026
Am 29. Mai 2026 hat Präsident Mirziyoyev ein Dekret zur Vereinfachung des Steuerregimes für Kleinunternehmen unterzeichnet. Die Änderungen traten am 1. Juni 2026 in Kraft — dies ist eine der bedeutendsten Steuerreformen der letzten Jahre in Usbekistan.
In diesem Artikel erläutern wir jede Änderung und erklären, was sie konkret für ausländische Unternehmer bedeutet, die eine Gesellschaft in Usbekistan gründen.
Fünf wichtige Änderungen auf einen Blick
Das Dekret gilt ab 1. Juni 2026. Es gilt für Kleinunternehmen, einschließlich GmbHs mit 100% ausländischer Beteiligung. Ausnahmen: Unternehmen mit staatlichem Anteil von 50% oder mehr sowie Großsteuerzahler.
•→ Vereinfachte MwSt. von 6% — neues freiwilliges Regime statt der Standard-MwSt. von 12%, gültig bis 2030
•→ Erhöhter STS-Schwellenwert — Pflichtübergang zum allgemeinen Steuersystem erst bei 12.000 BRW (~4,5 Mrd. Soum / ~350.000 USD)
•→ Automatische MwSt.-Erstattungen — negative MwSt.-Salden bis 10 Mio. Soum werden automatisch erstattet
•→ Prüfungsmoratorium bis 2028 — Steuerprüfungen ausgesetzt für Kleinunternehmen mit Steuerrisiko unter 500 Mio. Soum
•→ Doppelter Abzug ab 2027 — Kosten für Buchhalter und Steuerberater werden mit dem doppelten tatsächlichen Betrag abgezogen
Vollständige Details: Steuerreform Usbekistan 2026 — vollständige Analyse (EN)
Änderung 1: Vereinfachte Mehrwertsteuer von 6%
Der Standard-MwSt.-Satz in Usbekistan beträgt 12%. Ab dem 1. Juni 2026 können geeignete Kleinunternehmen in Handel, Dienstleistungen und Gastronomie freiwillig auf ein vereinfachtes MwSt.-Regime mit einem Satz von 6% des Gesamtumsatzes wechseln.
Konditionen des vereinfachten Regimes
•MwSt.-Satz: 6% des Gesamtumsatzes aus Waren und Dienstleistungen
•Körperschaftsteuer: 0% — vollständig auf null gesetzt
•Körperschaftsteuer-Meldepflicht: entfällt — keine Körperschaftsteuererklärung erforderlich
•Gültigkeit: bis 1. Januar 2030
Wichtig: Im vereinfachten Regime ist kein Vorsteuerabzug möglich. Für Unternehmen mit hohen vorsteuerbelasteten Einkäufen (z.B. Importeure) kann das Standard-Regime günstiger sein. UZ2B berechnet vor der Registrierung, welches Regime für Ihr Geschäftsmodell optimaler ist.
Praxisbeispiel für deutsche Unternehmen
Ein deutsches Beratungsunternehmen mit einer Tochtergesellschaft in Usbekistan erwirtschaftet 500 Mio. Soum Jahresumsatz. Im vereinfachten Regime: MwSt. 6% = 30 Mio. Soum, Körperschaftsteuer = 0 Soum. Im Standardsystem wären MwSt. 12% + Körperschaftsteuer 15% deutlich höher. Für Dienstleistungsunternehmen mit geringen abzugsfähigen Vorleistungen ist das vereinfachte Regime meist vorteilhafter.
Änderung 2: Erhöhter STS-Schwellenwert
Bisher mussten Unternehmen bei Überschreitung von 1 Mrd. Soum (~85.000 USD) Jahresumsatz zum allgemeinen Steuersystem wechseln — mit Körperschaftsteuer 15% und MwSt. 12%.
Das Dekret erhöht diesen Schwellenwert auf 12.000 Berechnungsgrundeinheiten (BRW). Bei einem aktuellen BRW-Wert von 375.000 Soum entspricht dies ca. 4,5 Mrd. Soum — rund 350.000 USD Jahresumsatz.
Bedeutung für ausländische Unternehmen: Mehr Unternehmen können länger im vereinfachten Steuersystem verbleiben. Für eine neu gegründete GmbH in Usbekistan bedeutet dies erheblich mehr Zeit im günstigen 1%-STS-Regime, bevor die höhere Steuerlast des allgemeinen Systems greift.
Änderung 3: Automatische MwSt.-Erstattungen
•Negative MwSt.-Salden bis 10 Mio. Soum: automatische Erstattung — kein Antrag, keine Prüfung
•Ab 2027: vollständig automatisiertes MwSt.-Erstattungssystem für steuerpflichtige Unternehmen mit niedrigem Risikoniveau
Für importierende Unternehmen: Falls Ihre usbekische Gesellschaft ein negatives MwSt.-Saldo angesammelt hat, prüfen Sie zusammen mit Ihrem Buchhalter, ob Sie Anspruch auf die automatische Erstattung haben. Unsere Buchhalter helfen Ihnen.
Änderung 4: Steuerprüfungsmoratorium bis 2028
Bis zum 1. Januar 2028 sind Steuerprüfungen für Kleinunternehmen weitgehend ausgesetzt:
•Steuerrisiko unter 500 Mio. Soum: keine Steuerprüfung — Selbstkorrektur ist möglich
•Steuerrisiko unter 100 Mio. Soum: keine Außenprüfung
•Selbstkorrekturmechanismus: bei Identifizierung eines Steuerrisikos erhält das Unternehmen eine Benachrichtigung und kann den Fehler selbst korrigieren
Für ausländische Unternehmer ist dies besonders relevant: Die Angst vor unerwarteten Steuerprüfungen war ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor. Das zweijährige Moratorium für die meisten Risikoebenen reduziert diesen Druck erheblich.
Änderung 5: Doppelter Abzug für Buchhaltungskosten (ab 2027)
Ab dem 1. Januar 2027 können Kleinunternehmen Ausgaben für Buchhalter und Steuerberater mit dem doppelten tatsächlichen Betrag als Betriebsausgaben absetzen.
Beispiel: Sie zahlen 5 Mio. Soum/Monat für Buchhaltungs-Outsourcing (60 Mio./Jahr). Ab 2027 können Sie 120 Mio. Soum steuerlich geltend machen — professionelle Buchhaltung wird steuerlich nahezu kostenneutral.
DBA Deutschland – Usbekistan
Deutschland und Usbekistan haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Für deutsche Unternehmer ist dies ein wichtiges Instrument bei der Steuerplanung.
•Dividenden an deutsche Aktionäre: 5–15% (je nach Beteiligungshöhe) statt Standard 10%
•Zinsen und Lizenzgebühren an deutsche Unternehmen: reduzierte Quellensteuersätze
•Gewinne ohne Betriebsstätte in Usbekistan: nur in Deutschland steuerpflichtig
Zur Anwendung des DBA ist ein Steuerdomizilnachweis der deutschen Muttergesellschaft erforderlich. UZ2B bereitet die notwendigen Unterlagen vor.
Jetzt Gesellschaft gründen — optimales Steuerfenster 2026–2030
Die Steuerreform vom Juni 2026 macht Usbekistan für deutsche Unternehmer deutlich attraktiver: Vereinfachte MwSt. 6% + Körperschaftsteuer 0% + Prüfungsmoratorium bis 2028 = minimale steuerliche Belastung in den ersten Betriebsjahren.
UZ2B gründet Gesellschaften in Usbekistan für ausländische Unternehmer — vollständig remote, von überall. Wir beraten Sie vor der Registrierung zur optimalen Steuerstruktur für Ihr Geschäftsmodell.
Gesellschaft in Usbekistan unter dem neuen Steuerregime gründen →
Häufig gestellte Fragen
Gilt die vereinfachte MwSt. von 6% für meine deutsche GmbH in Usbekistan?
Ja, wenn Ihre usbekische Gesellschaft die Voraussetzungen erfüllt (kein Staatsanteil, kein Großsteuerzahler). Das Regime steht unabhängig von der Nationalität der Gesellschafter zur Verfügung. UZ2B gründet GmbHs remote.
Kann ich nach der Gründung das Steuerregime wechseln?
Ja. Das vereinfachte MwSt.-Regime ist freiwillig und kann nach der Registrierung gewählt werden. Die Buchhalter von UZ2B übernehmen den Wechsel im Rahmen der laufenden Buchhaltung.
Wie hilft UZ2B bei der Steueroptimierung?
UZ2B analysiert Ihr Geschäftsmodell und empfiehlt das optimale Steuerregime vor der Registrierung. Wir übernehmen die laufende Buchhaltung, Steuererklärungen und DBA-Dokumentation. Kostenlose Erstberatung →
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Autor:
Jamshid Musakulov — UZ2B, Unternehmensberatung in Usbekistan
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Lesedauer: ~10 Min. | Veröffentlicht: Juni 2026
Am 29. Mai 2026 hat Präsident Mirziyoyev ein Dekret zur Vereinfachung des Steuerregimes für Kleinunternehmen unterzeichnet. Die Änderungen traten am 1. Juni 2026 in Kraft — dies ist eine der bedeutendsten Steuerreformen der letzten Jahre in Usbekistan.
In diesem Artikel erläutern wir jede Änderung und erklären, was sie konkret für ausländische Unternehmer bedeutet, die eine Gesellschaft in Usbekistan gründen.
Fünf wichtige Änderungen auf einen Blick
Das Dekret gilt ab 1. Juni 2026. Es gilt für Kleinunternehmen, einschließlich GmbHs mit 100% ausländischer Beteiligung. Ausnahmen: Unternehmen mit staatlichem Anteil von 50% oder mehr sowie Großsteuerzahler.
•→ Vereinfachte MwSt. von 6% — neues freiwilliges Regime statt der Standard-MwSt. von 12%, gültig bis 2030
•→ Erhöhter STS-Schwellenwert — Pflichtübergang zum allgemeinen Steuersystem erst bei 12.000 BRW (~4,5 Mrd. Soum / ~350.000 USD)
•→ Automatische MwSt.-Erstattungen — negative MwSt.-Salden bis 10 Mio. Soum werden automatisch erstattet
•→ Prüfungsmoratorium bis 2028 — Steuerprüfungen ausgesetzt für Kleinunternehmen mit Steuerrisiko unter 500 Mio. Soum
•→ Doppelter Abzug ab 2027 — Kosten für Buchhalter und Steuerberater werden mit dem doppelten tatsächlichen Betrag abgezogen
Vollständige Details: Steuerreform Usbekistan 2026 — vollständige Analyse (EN)
Änderung 1: Vereinfachte Mehrwertsteuer von 6%
Der Standard-MwSt.-Satz in Usbekistan beträgt 12%. Ab dem 1. Juni 2026 können geeignete Kleinunternehmen in Handel, Dienstleistungen und Gastronomie freiwillig auf ein vereinfachtes MwSt.-Regime mit einem Satz von 6% des Gesamtumsatzes wechseln.
Konditionen des vereinfachten Regimes
•MwSt.-Satz: 6% des Gesamtumsatzes aus Waren und Dienstleistungen
•Körperschaftsteuer: 0% — vollständig auf null gesetzt
•Körperschaftsteuer-Meldepflicht: entfällt — keine Körperschaftsteuererklärung erforderlich
•Gültigkeit: bis 1. Januar 2030
Wichtig: Im vereinfachten Regime ist kein Vorsteuerabzug möglich. Für Unternehmen mit hohen vorsteuerbelasteten Einkäufen (z.B. Importeure) kann das Standard-Regime günstiger sein. UZ2B berechnet vor der Registrierung, welches Regime für Ihr Geschäftsmodell optimaler ist.
Praxisbeispiel für deutsche Unternehmen
Ein deutsches Beratungsunternehmen mit einer Tochtergesellschaft in Usbekistan erwirtschaftet 500 Mio. Soum Jahresumsatz. Im vereinfachten Regime: MwSt. 6% = 30 Mio. Soum, Körperschaftsteuer = 0 Soum. Im Standardsystem wären MwSt. 12% + Körperschaftsteuer 15% deutlich höher. Für Dienstleistungsunternehmen mit geringen abzugsfähigen Vorleistungen ist das vereinfachte Regime meist vorteilhafter.
Änderung 2: Erhöhter STS-Schwellenwert
Bisher mussten Unternehmen bei Überschreitung von 1 Mrd. Soum (~85.000 USD) Jahresumsatz zum allgemeinen Steuersystem wechseln — mit Körperschaftsteuer 15% und MwSt. 12%.
Das Dekret erhöht diesen Schwellenwert auf 12.000 Berechnungsgrundeinheiten (BRW). Bei einem aktuellen BRW-Wert von 375.000 Soum entspricht dies ca. 4,5 Mrd. Soum — rund 350.000 USD Jahresumsatz.
Bedeutung für ausländische Unternehmen: Mehr Unternehmen können länger im vereinfachten Steuersystem verbleiben. Für eine neu gegründete GmbH in Usbekistan bedeutet dies erheblich mehr Zeit im günstigen 1%-STS-Regime, bevor die höhere Steuerlast des allgemeinen Systems greift.
Änderung 3: Automatische MwSt.-Erstattungen
•Negative MwSt.-Salden bis 10 Mio. Soum: automatische Erstattung — kein Antrag, keine Prüfung
•Ab 2027: vollständig automatisiertes MwSt.-Erstattungssystem für steuerpflichtige Unternehmen mit niedrigem Risikoniveau
Für importierende Unternehmen: Falls Ihre usbekische Gesellschaft ein negatives MwSt.-Saldo angesammelt hat, prüfen Sie zusammen mit Ihrem Buchhalter, ob Sie Anspruch auf die automatische Erstattung haben. Unsere Buchhalter helfen Ihnen.
Änderung 4: Steuerprüfungsmoratorium bis 2028
Bis zum 1. Januar 2028 sind Steuerprüfungen für Kleinunternehmen weitgehend ausgesetzt:
•Steuerrisiko unter 500 Mio. Soum: keine Steuerprüfung — Selbstkorrektur ist möglich
•Steuerrisiko unter 100 Mio. Soum: keine Außenprüfung
•Selbstkorrekturmechanismus: bei Identifizierung eines Steuerrisikos erhält das Unternehmen eine Benachrichtigung und kann den Fehler selbst korrigieren
Für ausländische Unternehmer ist dies besonders relevant: Die Angst vor unerwarteten Steuerprüfungen war ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor. Das zweijährige Moratorium für die meisten Risikoebenen reduziert diesen Druck erheblich.
Änderung 5: Doppelter Abzug für Buchhaltungskosten (ab 2027)
Ab dem 1. Januar 2027 können Kleinunternehmen Ausgaben für Buchhalter und Steuerberater mit dem doppelten tatsächlichen Betrag als Betriebsausgaben absetzen.
Beispiel: Sie zahlen 5 Mio. Soum/Monat für Buchhaltungs-Outsourcing (60 Mio./Jahr). Ab 2027 können Sie 120 Mio. Soum steuerlich geltend machen — professionelle Buchhaltung wird steuerlich nahezu kostenneutral.
DBA Deutschland – Usbekistan
Deutschland und Usbekistan haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Für deutsche Unternehmer ist dies ein wichtiges Instrument bei der Steuerplanung.
•Dividenden an deutsche Aktionäre: 5–15% (je nach Beteiligungshöhe) statt Standard 10%
•Zinsen und Lizenzgebühren an deutsche Unternehmen: reduzierte Quellensteuersätze
•Gewinne ohne Betriebsstätte in Usbekistan: nur in Deutschland steuerpflichtig
Zur Anwendung des DBA ist ein Steuerdomizilnachweis der deutschen Muttergesellschaft erforderlich. UZ2B bereitet die notwendigen Unterlagen vor.
Jetzt Gesellschaft gründen — optimales Steuerfenster 2026–2030
Die Steuerreform vom Juni 2026 macht Usbekistan für deutsche Unternehmer deutlich attraktiver: Vereinfachte MwSt. 6% + Körperschaftsteuer 0% + Prüfungsmoratorium bis 2028 = minimale steuerliche Belastung in den ersten Betriebsjahren.
UZ2B gründet Gesellschaften in Usbekistan für ausländische Unternehmer — vollständig remote, von überall. Wir beraten Sie vor der Registrierung zur optimalen Steuerstruktur für Ihr Geschäftsmodell.
Gesellschaft in Usbekistan unter dem neuen Steuerregime gründen →
Häufig gestellte Fragen
Gilt die vereinfachte MwSt. von 6% für meine deutsche GmbH in Usbekistan?
Ja, wenn Ihre usbekische Gesellschaft die Voraussetzungen erfüllt (kein Staatsanteil, kein Großsteuerzahler). Das Regime steht unabhängig von der Nationalität der Gesellschafter zur Verfügung. UZ2B gründet GmbHs remote.
Kann ich nach der Gründung das Steuerregime wechseln?
Ja. Das vereinfachte MwSt.-Regime ist freiwillig und kann nach der Registrierung gewählt werden. Die Buchhalter von UZ2B übernehmen den Wechsel im Rahmen der laufenden Buchhaltung.
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Autor:
Jamshid Musakulov — UZ2B, Unternehmensberatung in Usbekistan
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026